Deponie und Deponieverordnung (DepV)

Die Abfallablagerungsverordnung (AbfAbIV) gilt für die Ablagerung von Siedlungsabfällen und Abfällen, die wie Siedlungsabfälle entsorgt werden können. Diese dürfen nur auf Deponien oder Deponieabschnitten abgelagert werden, die den Anforderungen für die Deponieklassen I oder II entsprechen.

Die Probenahme von Siedlungsabfällen und Abfällen erfordert zwingend einen Sachkundennachweis der Probenahme nach PN 98. Überwachungen des Grundwassers an Deponiestandorten sind behördlich angeordnet.

ÖHMI Analytik bietet folgende Leistungen an:

Kunden:

  • Abfallerzeuger
  • Deponiebetreiber
  • Betreiben von Behandlungsanlagen
  • Firmen, die Behandlungsanlagen errichten

 

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